Kosmetik-Großhandel für Wiederverkäufer: Pflichten, Bezugsquellen und Marge
Im Kosmetik-Großhandel kaufst du günstig ein, übernimmst als Wiederverkäufer aber auch Pflichten. Hier siehst du, welche das sind, worauf du bei Parfüm und Amazon achtest und wie du realistisch kalkulierst.
Von Business Path · Aktualisiert am 7. November 2026
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Das Wichtigste in Kürze
- Kaufst du in der EU fertig etikettierte Kosmetik und verkaufst sie unverändert, bist du Händler. Bei Import aus Drittländern, eigener Marke oder Umetikettieren wirst du selbst zur verantwortlichen Person.
- Prüf vor dem Verkauf Etikett, deutsche Warnhinweise und Mindesthaltbarkeit. Tester mit „Unverkäuflich“ verkaufst du nicht.
- Parfüm ist Gefahrgut, und viele Beauty-Marken sind bei Amazon freischaltpflichtig. Klär beides vor dem Einkauf.
Was brauchst du vor dem Kosmetik-Einkauf?
Für den Kosmetik-Großhandel brauchst du als Wiederverkäufer zuerst ein angemeldetes Gewerbe. Großhändler und B2B-Plattformen verkaufen in der Regel nur an Unternehmen und wollen das vor der ersten Bestellung sehen. Lege dir diese Punkte zurecht:
- eine Gewerbeanmeldung
- eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, vor allem wenn du bei Lieferanten in anderen EU-Ländern einkaufst
- eine Verpackungslizenz, bevor du die erste verpackte Sendung an Endkunden verschickst
- eigene Rechtstexte für Shop und Marktplatz
- eine Firmenanschrift, die auf Rechnungen und im Verkäuferkonto gleich lautet
Kosmetik bringt dazu eigene Pflichten aus der EU-Kosmetikverordnung mit. Welche das für dich sind, hängt davon ab, woher die Ware kommt und was du mit ihr machst.
Händler oder verantwortliche Person: Welche Rolle hast du?
Kaufst du fertig etikettierte Kosmetik in der EU ein und verkaufst sie unverändert weiter, bist du in der Regel „Händler“ nach Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Die Hauptverantwortung für das Produkt trägt dann die „verantwortliche Person“ nach Art. 4. Das ist meist der Hersteller oder der Importeur, und ihr Name und ihre Anschrift stehen auf der Verpackung.
Die verantwortliche Person muss unter anderem einen Sicherheitsbericht erstellen lassen, eine Produktinformationsdatei bereithalten und das Produkt vor dem Inverkehrbringen im EU-Portal CPNP (Cosmetic Products Notification Portal) notifizieren. Diese Pflichten treffen dich auch, sobald du selbst in diese Rolle rutschst. Das passiert schneller, als viele denken:
| Situation | Deine Rolle | Folge |
|---|---|---|
| Du kaufst EU-Ware bei einem Großhändler und verkaufst sie unverändert | Händler (Art. 6) | Prüfpflichten vor dem Verkauf, Meldung bei Risiken |
| Du kaufst direkt bei einem Hersteller oder Händler außerhalb der EU, zum Beispiel in den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Türkei oder Korea | Importeur und damit verantwortliche Person (Art. 4 Abs. 5) | Sicherheitsbericht, Produktinformationsdatei, CPNP, dein Name auf dem Etikett, Anzeige des Importorts bei der Behörde |
| Du verkaufst Ware unter deinem eigenen Namen oder deiner eigenen Marke | Verantwortliche Person (Art. 4 Abs. 6) | Alle Pflichten der verantwortlichen Person |
| Du veränderst ein Produkt so, dass die Einhaltung der Vorschriften berührt sein kann, etwa durch Umfüllen oder ein neues Etikett mit anderen Angaben | Verantwortliche Person (Art. 4 Abs. 6) | Alle Pflichten der verantwortlichen Person |
| Du übersetzt Angaben eines Produkts, das schon in einem anderen EU-Land verkauft wird | Händler, denn eine Übersetzung gilt nicht als Änderung | Händler-Meldung im CPNP (Art. 13 Abs. 3) |
Innerhalb der EU gilt freier Warenverkehr. Ware aus Polen, den Niederlanden oder Spanien nach Deutschland zu holen, ist laut BVL kein Import. Kaufst du dagegen außerhalb der EU ein, bist du in aller Regel der Importeur. Laut BVL musst du dann vor dem ersten Import den Importort bei der zuständigen Überwachungsbehörde deines Kreises oder deiner Stadt anzeigen.
Unser Rat: Als kleiner Wiederverkäufer kaufst du am einfachsten Ware, für die schon eine verantwortliche Person in der EU auf dem Etikett steht. Eigene Importe aus Drittländern und eigene Marken sind möglich, verlangen aber Fachwissen und Budget für die Sicherheitsbewertung.
Was prüfst du vor dem Verkauf an jedem Produkt?
Als Händler musst du vor dem Verkauf prüfen, ob die wichtigsten Angaben auf dem Produkt stehen, ob die Sprache stimmt und ob das Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist. So steht es in Art. 6 Abs. 2 der EU-Kosmetikverordnung. Ist ein Produkt nicht in Ordnung, darfst du es nicht verkaufen, bis es den Vorschriften entspricht.
Art. 19 Abs. 1 der Verordnung schreibt diese Angaben auf Behältnis und Verpackung vor:
| Angabe | Darauf achten |
|---|---|
| Name und Anschrift der verantwortlichen Person | Eine Anschrift in der EU. Bei importierter Ware zusätzlich das Ursprungsland. |
| Nenninhalt | Gewicht oder Volumen, zum Beispiel 100 ml |
| Mindesthaltbarkeitsdatum | Pflicht, wenn das Produkt höchstens 30 Monate hält. Hält es länger, steht stattdessen das Tiegelsymbol mit der Haltbarkeit nach dem Öffnen (PAO), etwa „12M“. |
| Vorsichtsmaßnahmen und Warnhinweise | Besondere Hinweise für den Gebrauch, sofern nötig |
| Chargennummer | Chargennummer oder ein anderes Zeichen, mit dem sich das Produkt identifizieren lässt |
| Verwendungszweck | Nur nötig, wenn er sich nicht aus der Aufmachung ergibt |
| Bestandteile | Liste unter der Überschrift „Ingredients“, muss mindestens auf der Verpackung stehen |
Welche Angaben müssen auf Deutsch sein?
In Deutschland müssen Nenninhalt, Mindesthaltbarkeit, Warnhinweise und Verwendungszweck auf Deutsch vorliegen. Das regelt § 4 der deutschen Kosmetikverordnung. Ware mit rein englischem, arabischem oder koreanischem Etikett ist deshalb oft nicht verkaufsfertig. Fehlt der deutsche Text, kläre mit dem Lieferanten, wer ihn ergänzt, bevor du größere Mengen kaufst.
Was gilt für Tester und Proben?
Tester mit Aufdruck wie „Unverkäuflich“ oder „Demonstration“ solltest du nicht einkaufen und nicht weiterverkaufen. Der Europäische Gerichtshof hat 2010 entschieden, dass solche Tester unter bestimmten Umständen nicht mit Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr gebracht sind (Rechtssache C-127/09). Der Markeninhaber kann den Verkauf dann verbieten.
Was gilt bei Restposten?
Prüfe bei Restposten und Sonderposten das Mindesthaltbarkeitsdatum jeder Charge. Abgelaufene Ware darfst du nicht verkaufen. Ware mit kurzer Restlaufzeit musst du schnell abverkaufen, das drückt den Preis.
Parfüm-Großhandel und arabische Düfte: Worauf musst du achten?
Beim Parfüm-Großhandel kommen drei Punkte zu den Kosmetikpflichten hinzu: Echtheit, Herkunft und Versand. Das gilt auch für arabische Duftmarken wie Lattafa, Armaf, Afnan oder Al Haramain, nach denen viele Händler im Großhandel suchen.
Echtheit und Herkunft
Viele dieser Marken stammen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Kaufst du dort direkt ein, bist du Importeur und damit die verantwortliche Person mit allen Pflichten aus dem vorigen Abschnitt. Einfacher ist Ware, die bereits in der EU im Verkehr ist und auf der eine verantwortliche Person in der EU steht. Achte außerdem auf:
- eine Rechnung mit Firmenname, Anschrift und Umsatzsteuer-ID des Lieferanten
- eine Chargennummer auf Flakon und Verpackung, die zueinander passen
- deutsche Warnhinweise auf der Verpackung
- Preise, die weit unter dem üblichen Großhandelspreis liegen, als Warnsignal für Fälschungen
Frag den Lieferanten im Zweifel, woher die Ware stammt und ob er das belegen kann. Eine offizielle Händlerliste der Marken haben wir für diesen Artikel nicht gefunden. Wende dich deshalb direkt an den Hersteller, wenn du sicher sein willst.
Parfüm ist Gefahrgut
Parfüm enthält Alkohol und gilt beim Versand als Gefahrgut. DHL Paket nimmt es national nur als Gefahrgut in begrenzten Mengen (Limited Quantities) nach den Regeln des ADR an. Laut DHL-Infoblatt (Stand 07/2025) gelten für Parfüm höchstens 5 Liter je Innenverpackung und höchstens 30 kg je Paket. Das Paket braucht die vorgeschriebene Kennzeichnung für begrenzte Mengen.
Der internationale Versand von Gefahrgut ist bei DHL Paket grundsätzlich ausgeschlossen. Geschäftskunden können laut DHL unter bestimmten Voraussetzungen eine Zusatzvereinbarung für einzelne europäische Länder abschließen. Willst du Parfüm ins Ausland verschicken, klär das vor dem Einkauf mit deinem Versanddienstleister. Lässt du über einen Fulfillment-Dienstleister versenden, frag dort nach, ob er Gefahrgut annimmt.
Parfüm bei Amazon
Prüfe vor dem Einkauf in Seller Central, ob du die Duftmarke anbieten darfst und ob Amazon für den Versand über FBA zusätzliche Unterlagen wie ein Sicherheitsdatenblatt verlangt. Beides kann von Marke zu Marke und von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein.
Kosmetik bei Amazon: Die Freischaltung prüfst du vor dem Kauf
Bei Amazon sind viele Beauty-Marken freischaltpflichtig. Bevor du verkaufen darfst, verlangt Amazon dann einen Nachweis, meist Rechnungen eines Herstellers oder Großhändlers. Ob du freigeschaltet wirst, entscheidet allein Amazon. Kein Lieferant kann dir das zusagen.
So gehst du vor:
- Such das Produkt in Seller Central und prüf, ob du es anbieten darfst.
- Lies die Anforderungen, die Amazon für diese Marke gerade nennt. Sie ändern sich, deshalb nennen wir hier keine festen Mengen oder Fristen.
- Kauf erst danach und achte darauf, dass Name und Anschrift auf der Rechnung genau zu deinem Verkäuferkonto passen.
- Fang mit einer kleinen Menge an, falls Amazon den Antrag ablehnt.
Kaufst du über Qogita ein, reicht die normale Rechnung für eine Freischaltung laut Qogita nicht aus. Dafür gibt es das Paket „Marketplace Invoice“. Wie es funktioniert, erklären wir im Artikel Großhandel für Wiederverkäufer.
Wo kaufst du Kosmetik für den Wiederverkauf ein?
Kosmetik, Haarpflege und Drogerieware für den Wiederverkauf bekommst du vor allem bei Herstellern und Distributoren, auf B2B-Marktplätzen und bei Restpostenhändlern. Welche Quelle passt, hängt von Budget, Zielplattform und Menge ab.
| Bezugsquelle | Passt, wenn | Darauf achten |
|---|---|---|
| Hersteller oder Distributor | du feste Marken dauerhaft und in größeren Mengen führen willst | Zugang und Mindestabnahme sind oft die größte Hürde. Rechnungen direkt vom Hersteller helfen bei Amazon oft am meisten. |
| B2B-Marktplatz | du viele Marken und Lieferanten an einem Ort vergleichen willst | Mindestbestellwerte gelten oft je Lieferant. Prüf, ob du Rechnungen für Amazon bekommst. |
| Restposten und Sonderposten | du flexibel einkaufst und Ware mit Abschlag suchst | Mindesthaltbarkeit, deutsche Etiketten und Herkunft schwanken stark |
| Direktimport aus Drittländern | du die Pflichten als verantwortliche Person übernehmen kannst | Sicherheitsbericht, CPNP, eigenes Etikett und Zoll kosten Zeit und Geld |
Ein Beispiel für einen B2B-Marktplatz ist Qogita. Die Plattform ist auf Health & Beauty ausgerichtet und führt laut eigenem Katalog unter anderem Hautpflege, Haarpflege, Make-up, Drogerieware und Parfüm, darunter auch arabische Düfte. Alle Details, Konditionen und einen Neukunden-Code findest du in unserem Artikel Großhandel für Wiederverkäufer.
Bei jedem neuen Lieferanten gilt: Die erste Bestellung ist ein Test. Halte sie klein und prüfe Rechnung, Etiketten und Haltbarkeit, bevor du nachbestellst.
Qogita testen: 100 € Rabatt für Neukunden
Gib den Code bei der Registrierung in Schritt 2 im Feld „Sign Up Code“ ein. Nachträglich geht das innerhalb von 120 Tagen im Bereich Promotions. Achte auf die Großschreibung.
Pro Konto nur einmal einlösbar. Qogita kann Codes jederzeit deaktivieren.
Wie kalkulierst du die Marge bei Kosmetik?
Rechne vor dem Einkauf alle Kosten durch, vom Einkaufspreis bis zur möglichen Retoure. Bei Kosmetik kommen Haltbarkeit und Retouren als eigene Risiken dazu.
| Kostenpunkt | Was du wissen solltest |
|---|---|
| Amazon-Verkaufsgebühr | In der Kategorie „Beauty, Gesundheit und Körperpflege“ verlangt Amazon.de 8 % bis 10,00 € Gesamtpreis und 15 % darüber, mindestens 0,30 € pro Artikel (Stand November 2026). Der Gesamtpreis schließt die Versandkosten ein. |
| Amazon-Grundgebühr | Der Tarif „Professional“ kostet 39 € pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer. |
| Versand oder Fulfillment | FBA-Gebühren oder eigene Versandkosten. Bei Parfüm kommt der Aufwand für den Gefahrgutversand dazu. |
| Einkaufsnebenkosten | Fracht, Mindestbestellwert je Lieferant, bei Drittland-Importen Zoll und Sicherheitsbewertung |
| Haltbarkeit | Ware mit kurzem Mindesthaltbarkeitsdatum musst du rechtzeitig abverkaufen oder abschreiben |
| Retouren | Rücksendungen kosten Porto und Prüfaufwand, geöffnete Ware ist oft nicht mehr verkäuflich |
Können Kunden Kosmetik zurückgeben?
Meist ja. Das Widerrufsrecht gilt auch für Kosmetik. Eine Ausnahme regelt § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB: Es entfällt bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Ob ein Produkt darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab. Wie du das in deiner Widerrufsbelehrung abbildest, klärst du am besten mit dem Anbieter deiner Rechtstexte. Mehr dazu im Artikel zu Rechtstexten.
Umgekehrt kannst du selbst beim Großhändler oft nichts zurückgeben. Qogita schließt Rückgaben zum Beispiel aus und erlaubt nur Claims bei falscher, beschädigter oder unverkäuflicher Ware. Kauf deshalb nur Mengen, die du sicher verkaufen kannst.
Häufige Fragen
Kann ich ohne Gewerbe im Kosmetik-Großhandel einkaufen?
Meist nicht. Großhändler und B2B-Plattformen verkaufen in der Regel nur an Unternehmen und verlangen einen Nachweis, etwa die Gewerbeanmeldung oder die Umsatzsteuer-ID.
Muss ich als Wiederverkäufer Produkte im CPNP melden?
Als reiner Händler in der Regel nicht, das macht die verantwortliche Person. Eine Händler-Meldung brauchst du, wenn du Angaben eines Produkts aus einem anderen EU-Land selbst übersetzt. Importierst du aus einem Drittland oder verkaufst unter eigener Marke, musst du als verantwortliche Person selbst notifizieren.
Darf ich Kosmetik mit englischem Etikett in Deutschland verkaufen?
Nur wenn Nenninhalt, Mindesthaltbarkeit, Warnhinweise und, falls nötig, der Verwendungszweck auf Deutsch vorliegen. Name und Anschrift, Chargennummer und Inhaltsstoffliste müssen nicht übersetzt sein.
Kann ich Lattafa-Parfüm direkt aus Dubai importieren?
Möglich ist das, aber dann bist du Importeur und damit verantwortliche Person. Du brauchst unter anderem einen Sicherheitsbericht, eine Produktinformationsdatei, eine CPNP-Notifizierung und deinen Namen auf dem Etikett. Für kleine Händler ist Ware einfacher, die schon in der EU im Verkehr ist.
Ersetzt dieser Artikel eine Rechtsberatung?
Nein. Er gibt dir einen Überblick über die Rechtslage im November 2026. Für deinen Einzelfall frag bitte einen Anwalt, deine IHK oder die zuständige Überwachungsbehörde.
Quellen: EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, konsolidierte Fassung vom 18.05.2026 · BVL: Pflichten der verantwortlichen Person vor dem Inverkehrbringen · Gesetze im Internet: § 4 Kosmetikverordnung (Sprache) · IHK Köln: Import von Kosmetik · EUR-Lex: EuGH, Urteil vom 3. Juni 2010, C-127/09 (Parfümtester) · DHL: Gefahrgutversand mit DHL Paket · DHL: Infoblatt Gefahrgutversand national (07/2025) · Amazon: Gebühren für Verkäufer · Gesetze im Internet: § 312g BGB