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Elektronik-Großhandel für Wiederverkäufer: Einkauf, ElektroG und Marktplätze

Im Elektronik-Großhandel findest du Markenware für Amazon, eBay und deinen Shop. Bevor du verkaufst, musst du aber klären, ob du nach dem ElektroG und dem Batterierecht schon als Hersteller giltst.

Von Business Path · Aktualisiert am 7. November 2026

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer Elektrogeräte aus einem anderen EU-Land oder aus einem Drittland erstmals in Deutschland anbietet, gilt als Hersteller und muss sich vorher bei der stiftung ear registrieren.
  • Geräte und Batterien nicht registrierter Hersteller darfst du nicht anbieten. Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister dürfen sie nicht listen oder versenden.
  • Bei Markenelektronik sind die Margen oft knapp. Rechne Gebühren, Rücksendungen, Gewährleistung und Preisverfall vor dem Einkauf mit ein.

Was brauchst du vor dem ersten Einkauf im Elektronik-Großhandel?

Du brauchst ein Gewerbe, eine USt-ID und einen Plan für die Registrierungspflichten. Ein Elektronik-Großhandel verkauft in der Regel nur an Unternehmen und fragt deine Daten vor der Freischaltung ab. Lege dir diese Punkte zurecht:

Der letzte Punkt unterscheidet Elektronik von Kosmetik oder Spielwaren. Er entscheidet, ob du sofort verkaufen darfst oder dich vorher bei der stiftung ear registrieren musst.

Wann giltst du als Hersteller nach dem ElektroG?

Du giltst als Hersteller, sobald du Elektrogeräte als Erster in Deutschland anbietest, auch wenn du sie nicht selbst baust. Das steht in § 3 Nr. 9 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Für Wiederverkäufer sind vor allem diese Fälle wichtig:

Deine Situation Rolle nach ElektroG
Du kaufst bei einem Lieferanten, der die Marke und Geräteart in Deutschland richtig registriert hat Vertreiber
Du bietest Geräte aus einem anderen EU-Land oder aus einem Drittland erstmals in Deutschland an Hersteller
Du verkaufst Geräte unter deinem eigenen Namen oder deiner Marke Hersteller
Du bietest neue Geräte eines nicht registrierten Herstellers an Du giltst zusätzlich als Hersteller und verstößt gegen das Angebotsverbot

Die stiftung ear fasst es so zusammen: Vertreiber bist du, wenn du deine Geräte ausschließlich von einem Hersteller oder Lieferanten beziehst, der für diese Geräte richtig registriert ist. Importierst du Geräte, für die dein Lieferant nicht registriert ist, hast du die Herstellerpflichten. Du kannst dabei für einen Teil deines Sortiments Vertreiber und für einen anderen Hersteller sein.

Was Hersteller tun müssen

  • Registrieren, bevor du anbietest: Die Registrierung erfolgt im ear-Portal je Marke und Geräteart (§ 6 Abs. 1 ElektroG). Laut stiftung ear darfst du erst mit dem Registrierungsbescheid Geräte in Verkehr bringen.
  • WEEE-Reg.-Nr. angeben: Hersteller müssen ihre Registrierungsnummer beim Anbieten und auf Rechnungen nennen (§ 6 Abs. 3 ElektroG).
  • Garantie nachweisen: Für Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, ist eine insolvenzsichere Garantie für die spätere Entsorgung nötig (§ 7 ElektroG).
  • Kennzeichnen und informieren: Dazu gehören das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne und schriftliche Hinweise zur Entsorgung, die den Geräten beiliegen (§ 9 und § 18 Abs. 4 ElektroG).

Ein Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland muss einen Bevollmächtigten beauftragen, der die Pflichten übernimmt (§ 8 ElektroG). Kaufst du bei einem ausländischen Anbieter ein, frag deshalb nach der deutschen WEEE-Reg.-Nr. des Herstellers oder seines Bevollmächtigten. Eine Nummer aus einem anderen EU-Land reicht für Deutschland nicht.

So prüfst du es: Die stiftung ear veröffentlicht ein Verzeichnis der registrierten Hersteller und Bevollmächtigten. Suche dort nach Marke und Geräteart, bevor du bestellst, und speichere das Ergebnis mit Datum.

Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister prüfen deine Registrierung

Ohne gültige Registrierung kommst du mit Elektronik auf Marktplätzen nicht weit. Nach § 6 Abs. 2 ElektroG dürfen Betreiber elektronischer Marktplätze das Angebot von Geräten nicht registrierter Hersteller nicht ermöglichen. Fulfillment-Dienstleister dürfen solche Geräte nicht lagern, verpacken, adressieren oder versenden.

Das betrifft dich auch, wenn du mit einem Lager oder einem Prep-Center arbeitest. Mehr zu den Abläufen dort findest du in unserem Artikel zu Fulfillment. Rechne damit, dass Plattform oder Dienstleister die WEEE-Reg.-Nr. abfragen und Angebote ohne passende Nummer sperren.

Musst du als Onlinehändler Altgeräte zurücknehmen?

Zur Rücknahme bist du verpflichtet, wenn deine Lager- und Versandflächen für Elektrogeräte mindestens 400 Quadratmeter groß sind. Im Onlinehandel zählen diese Flächen als Verkaufsfläche (§ 17 Abs. 2 ElektroG). Dann musst du beim Verkauf eines neuen Geräts ein gleichartiges Altgerät kostenlos zurücknehmen und kleine Altgeräte bis 25 cm Kantenlänge auch ohne Neukauf annehmen, höchstens drei je Geräteart.

Unterhalb dieser Grenze bleiben trotzdem Pflichten:

  • Laut stiftung ear musst du Kunden ab dem Anbieten informieren, wie sie Altgeräte entsorgen. Dazu gehören die getrennte Entsorgung, das Entnehmen von Batterien und Lampen, das Löschen persönlicher Daten und die Bedeutung der durchgestrichenen Mülltonne.
  • Nach § 18a Abs. 4 ElektroG in der seit 2026 geltenden Fassung sollen Online-Vertreiber das Symbol für Sammel- und Rücknahmestellen auf den Produktseiten oder im Bestellprozess zeigen. Wie weit das für kleine Händler ohne Rücknahmepflicht reicht, solltest du mit deinem Rechtstexte-Anbieter klären.
  • Wer E-Zigaretten oder Tabakerhitzer führt, muss diese Altgeräte unabhängig von der Fläche zurücknehmen (§ 17 Abs. 1a ElektroG). Die Rücknahmestellen mussten bis zum 30. Juni 2026 stehen.

Bußgelder: Wer sich als Hersteller nicht registriert, Geräte nicht registrierter Hersteller anbietet oder die Nummer nicht ausweist, riskiert nach § 45 ElektroG eine Geldbuße bis 100.000 €. Andere Verstöße, etwa bei den Informationspflichten, kosten bis 10.000 €.

Stand: ElektroG zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 286), die meisten Änderungen gelten seit dem 1. Januar 2026.

Batterien: Seit Oktober 2025 gilt das BattDG

Fast jedes Elektronikgerät mit Akku fällt zusätzlich unter das Batterierecht. Seit dem 7. Oktober 2025 ergänzt das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Das alte Batteriegesetz gilt nicht mehr.

  • Hersteller ist auch der Importeur: Wer in Deutschland erstmals Batterien aus einem anderen EU-Land oder einem Drittland abgibt, ist Hersteller. Das gilt auch für Batterien, die in Geräten eingebaut sind (Art. 3 Abs. 1 Nr. 47 der Verordnung).
  • Registrierung vor dem ersten Verkauf: Hersteller registrieren sich bei der stiftung ear mit Marke und Batteriekategorie (§ 5 BattDG).
  • Händler dürfen nur registrierte Batterien verkaufen: Batterien nicht registrierter Hersteller darfst du nicht anbieten, Fulfillment-Dienstleister dürfen sie nicht versenden (§ 4 Abs. 3 BattDG). Tust du es trotzdem, giltst du selbst als Hersteller (§ 3 Nr. 1 BattDG).
  • Rücknahme und Hinweise: Händler müssen Altbatterien der Kategorien zurücknehmen, die sie selbst führen (§ 14 BattDG). Onlinehändler geben die Hinweise dazu im Shop oder legen sie der Sendung bei (§ 24 Abs. 3 BattDG). Für Geräte mit eingebauten Akkus gilt bei der Rücknahme das ElektroG.

Seit dem 15. Januar 2026 müssen Batteriehersteller an einer Organisation für Herstellerverantwortung beteiligt sein. Wer das versäumt hat, verliert nach Angaben der stiftung ear seine Registrierung und darf nicht mehr verkaufen. Prüfe deshalb auch bei bekannten Marken im Batterie-Verzeichnis der stiftung ear, ob die Registrierung aktuell ist. Verstöße gegen das Bereitstellungsverbot können mit bis zu 100.000 € geahndet werden (§ 60 BattDG).

CE und GPSR: Was du vor dem Verkauf prüfen musst

Auch als reiner Wiederverkäufer musst du vor dem Verkauf ein paar Punkte am Produkt prüfen. Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988, kurz GPSR. Nach Art. 12 GPSR vergewisserst du dich als Händler vorher, dass das Produkt diese Angaben trägt:

  • eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Merkmal zur Identifizierung
  • Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers, bei Importware auch des Einführers
  • Anleitung und Sicherheitsinformationen auf Deutsch

Für Elektrogeräte gelten außerdem die CE-Regeln, zum Beispiel die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU. Danach prüfst du als Händler vor dem Verkauf, ob das Gerät die CE-Kennzeichnung trägt und Anleitung und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache beiliegen (Art. 8 der Richtlinie). Ware, die das nicht erfüllt, darfst du nicht anbieten.

Im Onlineangebot selbst verlangt Art. 19 GPSR gut sichtbar:

  • Name oder Marke des Herstellers mit Postanschrift und E-Mail-Adresse
  • bei Herstellern außerhalb der EU die verantwortliche Person in der EU
  • Angaben zur Identifizierung mit Produktbild und Produktart
  • Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

Wichtig bei Importen: Kaufst du direkt außerhalb der EU ein, bist du nach der GPSR Einführer und hast deutlich mehr Pflichten als ein Händler. Für kleine Wiederverkäufer ist Ware von EU-Lieferanten deshalb meist der einfachere Weg.

Amazon und Marktplätze: Was bei Elektronik dazukommt

Bei Elektronik verlangen Marktplätze neben dem Produkt auch Nachweise zu den Herstellerpflichten. Amazon fordert für Elektrogeräte in Deutschland eine WEEE-Reg.-Nr., die du im Compliance-Bereich von Seller Central hinterlegst. Amazon gleicht sie mit der stiftung ear ab und deaktiviert Angebote ohne passende Nummer. Wo genau du die Nummer einträgst und was für Wiederverkäufer gilt, die die Nummer des Herstellers nutzen, zeigt dir die aktuelle Hilfeseite zu den EPR-Anforderungen in Seller Central.

Dazu kommen die üblichen Hürden:

  • Freischaltung: Manche Marken und Kategorien sind freischaltpflichtig. Prüfe in Seller Central über „Produkt hinzufügen“, ob du das Produkt anbieten darfst, bevor du einkaufst. Ob du freigeschaltet wirst, entscheidet allein Amazon.
  • Rechnung: Name und Anschrift auf der Rechnung sollten zu deinem Verkäuferkonto passen, die Rechnung sollte aktuell sein und die Produkte eindeutig benennen. Steht auf der Rechnung keine WEEE-Reg.-Nr., frag nach, wer die Geräte in Deutschland registriert hat.
  • Zustand: B-Ware oder Rückläufer listest du mit dem passenden Zustand, nicht als Neuware.

Prüfe außerdem, ob deine Rechtstexte zu Elektronik passen, etwa mit den Hinweisen zur Entsorgung und zur Gewährleistung. Mehr dazu liest du in unserem Artikel zu Rechtstexten für Amazon, eBay und deinen Shop.

Gewährleistung und Herstellergarantie beim Wiederverkauf

Die gesetzliche Gewährleistung trägst du als Verkäufer, die Herstellergarantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers. Verkaufst du an Verbraucher, haftest du bei Neuware zwei Jahre für Mängel (§ 438 BGB). Zeigt sich ein Mangel im ersten Jahr, wird vermutet, dass er schon bei der Lieferung bestand (§ 477 BGB). Bei gebrauchter Ware kannst du die Frist auf ein Jahr verkürzen, das musst du aber ausdrücklich und gesondert vereinbaren (§ 476 Abs. 2 BGB).

Eine Herstellergarantie gilt nur zu den Bedingungen, die der Hersteller festlegt (§ 443 BGB). Manche Garantien sind auf bestimmte Länder, Vertriebswege oder Seriennummern beschränkt. Das kann bei Ware eine Rolle spielen, die für einen anderen Markt bestimmt war. Wirb deshalb nur mit einer Herstellergarantie, wenn du die Bedingungen für genau diese Ware kennst. Für Mängel innerhalb der Gewährleistung bist du ohnehin der erste Ansprechpartner deiner Kunden.

Neu seit 27. September 2026: Händler müssen Verbraucher mit einem vorgegebenen EU-Hinweis über die gesetzliche Gewährleistung informieren, online etwa auf der Website und in der Bestellbestätigung. Gibt der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren und teilt dir das mit, brauchst du zusätzlich ein Garantie-Etikett. Bei Smartphones und Slate-Tablets kommt der Reparierbarkeitswert dazu. Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/825, die Deutschland mit einem Gesetz vom Februar 2026 umgesetzt hat.

Wo kaufst du Elektronik für den Wiederverkauf ein?

Welche Quelle passt, hängt von deinem Budget, deiner Plattform und deiner Bereitschaft ab, Herstellerpflichten zu übernehmen.

Bezugsquelle Passt, wenn Darauf achten
Distributor mit Sitz in Deutschland du feste Marken dauerhaft führen willst Zugang und Mindestabnahme sind oft die größte Hürde. Dafür ist die Ware meist für den deutschen Markt registriert und gekennzeichnet.
B2B-Marktplatz du viele Lieferanten und Marken an einer Stelle vergleichen willst Lieferanten sitzen oft in anderen EU-Ländern. Prüfe dann je Marke und Geräteart die deutsche Registrierung.
Restposten und B-Ware du flexibel einkaufst und Abschläge suchst Zustand, Vollständigkeit, Herkunft und Garantiebedingungen schwanken. Rechne mit mehr Prüfaufwand und Rücksendungen.

Ein Beispiel für einen B2B-Marktplatz ist Qogita. Bekannt ist Qogita vor allem für Beauty und Drogerie, der Katalog enthält aber auch viel Elektronik, zum Beispiel von HP, Lenovo, Samsung, Hama, Epson, Canon, Logitech, Xiaomi, Sony, Philips, Braun und Bosch. Wie der Einkauf dort funktioniert, was es mit dem Rechnungspaket für Amazon auf sich hat und welche Erfahrung wir 2024 mit einer eigenen Bestellung gemacht haben, liest du in unserem Artikel zum Großhandel für Wiederverkäufer.

Egal wo du einkaufst: Lass dir vor der ersten Bestellung bestätigen, wer die Geräte und Batterien in Deutschland registriert hat, und gleiche das mit den Verzeichnissen der stiftung ear ab.

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Gib den Code bei der Registrierung in Schritt 2 im Feld „Sign Up Code“ ein. Nachträglich geht das innerhalb von 120 Tagen im Bereich Promotions. Achte auf die Großschreibung.

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Marge und Risiken realistisch einschätzen

Bei Markenelektronik ist die Spanne oft knapp, weil viele Händler dieselben Produkte zu fast denselben Preisen anbieten. Rechne deshalb vor jedem Einkauf mit allen Kosten:

  • Einkaufspreis, Versand zu dir oder ins Lager und Mindestbestellwert des Lieferanten
  • Marktplatz- und Fulfillment-Gebühren
  • Kosten für Registrierung, Garantie und Entsorgung, falls du selbst Hersteller wirst
  • Rücksendungen, Prüfaufwand und Ware, die du danach nur noch als B-Ware verkaufen kannst
  • Gewährleistungsfälle, die du selbst abwickeln musst

Dazu kommen Risiken, die bei Elektronik stärker wiegen als in anderen Sortimenten:

  • Preisverfall: Neue Modelle und Aktionen drücken die Preise älterer Geräte. Kaufe deshalb lieber kleinere Mengen, die du schnell verkaufst.
  • Versand: Prüfe, bis zu welchem Wert dein Versanddienstleister haftet, und versichere teure Sendungen zusätzlich. Für Geräte mit Lithium-Akkus haben Paketdienste eigene Versandbedingungen.
  • Lagerbestand: Elektronik bindet viel Kapital auf kleinem Raum. Ob eine Geschäftsinhaltsversicherung für deinen Bestand sinnvoll ist, liest du in unserem Ratgeber.

Häufige Fragen

Brauche ich als Wiederverkäufer eine eigene WEEE-Nummer?

Nicht immer. Beziehst du die Geräte von einem Lieferanten, der Marke und Geräteart in Deutschland richtig registriert hat, bist du Vertreiber. Bietest du Geräte aus einem anderen EU-Land oder aus einem Drittland erstmals in Deutschland an, bist du Hersteller und brauchst eine eigene Registrierung.

Wie finde ich heraus, ob ein Hersteller registriert ist?

Die stiftung ear veröffentlicht Verzeichnisse der registrierten Hersteller und Bevollmächtigten, getrennt für Elektrogeräte und Batterien. Suche dort nach Marke und Geräteart und speichere das Ergebnis mit Datum.

Was kostet die Registrierung bei der stiftung ear?

Die stiftung ear nennt Beispiele: Ein Hersteller für private Nutzer mit einer Marke in fünf Gerätearten und kollektivem Garantienachweis zahlt 47,50 € einmalig und 150,20 € im Jahr an Gebühren, jeweils netto. Die Kosten für Garantie, Rücknahme und Entsorgung kommen hinzu.

Gilt die Herstellergarantie auch bei Ware aus anderen EU-Ländern?

Das hängt von den Garantiebedingungen des Herstellers ab. Unabhängig davon haftest du gegenüber Verbrauchern zwei Jahre für Mängel an Neuware.

Ersetzt dieser Artikel eine Rechtsberatung?

Nein. Er gibt dir einen Überblick mit Stand November 2026. Ob du Hersteller bist und welche Pflichten du konkret hast, klärst du im Zweifel mit der stiftung ear, deiner IHK oder einer Kanzlei.

Quellen: Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), Stand 25.11.2025 · Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) · stiftung ear: Hersteller oder Vertreiber? · stiftung ear: Pflichten als Hersteller · stiftung ear: Pflichten als Vertreiber · stiftung ear: Verzeichnisse · stiftung ear: Kosten und Gebühren · stiftung ear: BattDG tritt in Kraft (07.10.2025) · stiftung ear: Neues Batterierecht vollständig in Kraft (16.01.2026) · EUR-Lex: Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 · EUR-Lex: Batterieverordnung (EU) 2023/1542 · EUR-Lex: Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU · IHK Bremen und Bremerhaven: Elektrogesetz 2026 · IHK Hagen: Garantien und Gewährleistung, neue Informationspflichten · BGB: § 438, § 443, § 476, § 477 · Amazon Seller Forums: WEEE-Reg.-Nr. für Deutschland

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